Übergang vom SGB II zum SGB XII
Der unabhängige Verein Widerspruch e.V. unterstützt die Interessen von Sozialleistungsberechtigten, die häufig unzureichenden infomiert sind, unter anderem auch durch Informationsmaterial.
In der klinischen Beratung hat sich deren Zusammenfassung zum Übergang vom SGB II zum SGB XII als sehr hilfreich erwiesen. Diese bieten wir Ihnen hier als PDF zum herunterladen an.
Wann endet der Anspruch auf ALG II und was kommt dann?
Wer aufgrund einer Krankheit, Behinderung oder stationären Behandlung mehr als ein halbes Jahr nicht erwerbsfähig ist (oder nach ärztlicher Prognose sein wird), erfüllt die Leistungs-Voraussetzung der "Erwerbsfähigkeit" nicht mehr und verliert den Anspruch auf ALG II.
In diesem Fall kommen drei andere Sozialleistungen in Betracht, die von der Höhe her dem ALG II gleichen, sich bei den weiteren Anspruchsvoraussetzungen und Berechnungen in einigen Punkten jedoch unterscheiden:
1. Sozialgeld nach dem SGB II
2. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII3. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII